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dradio: ELENA “Das ist schlicht und ergreifend ein Stück Vorratsdatenspeicherung”

Vor- und Nachteile elektronischer Personendaten-Verarbeitung

Der elektronische Personalausweis, der jetzt “neuer Personalausweis” genannt wird, wird kommen, “Elena”, den elektronischen Entgeltnachweis, gibt es bereits. Professor Dieter Kempf, Vorstandvorsitzender der Datev eG, erklärt im Interview mit Manfred Kloiber, was damit auf Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zukommt.

Prof. Dieter Kempf, Detev eG: “Das ist schlicht und ergreifend ein Stück Vorratsdatenspeicherung”

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Warum Elena nicht ohne den Elektronischen Personalausweis auskommt

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Die Gefahren des elektronischen Entgeltnachweises Wissenschaftsjournalist Peter Welchering im Gespräch mit Manfred Kloiber

Manfred Kloiber: Auch wenn noch über Datenschutz und Datensicherheit bei Elena diskutiert wird: Das Gesetz ist in Kraft und Unternehmen mit Arbeitnehmern müssen jetzt handeln. Sie sind nämlich verpflichtet, relevante Arbeitnehmerdaten an die zentrale Sammelstelle elektronisch zu melden. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen überlassen das in der Regel ihrem Steuerberater oder einem Dienstleister. Deshalb habe ich den Vorstandsvorsitzenden der Datev eG, Professor Dieter Kempf, nach dem Aufwand gefragt, den Elena bereitet:

Dieter Kempf: Also bei uns ist der Aufwand ein ungefähr siebenstelliger Betrag, der sich zusammensetzt aus der Anpassung der Abrechnungsprogramme, natürlich auch der Anpassung der Oberflächen, der Anpassung der Stammdaten-Volumina, der Speicherplätze, des Speicherbedarfs – also eine ganze Vielzahl von Themenstellungen. Und natürlich auch ein zweiter Aspekt: Bis zum Jahr 2012 wird ja praktisch ein doppelter Aufwand getrieben. Es gibt parallel noch das alte Bescheinigungswesen, dass fallweise Bescheinigungswesen und natürlich jetzt neu schon diese Meldepflicht nach Elena, so dass wir da also schon einen ganz ordentlichen Aufwand treiben müssen.


Kloiber: Wie sieht es denn beim Arbeitgeber aus? Wenn wir mal ein typisches Unternehmen mit 100 Angestellten nehmen würden, wie sieht es da aus? Was für einen Aufwand muss so ein Unternehmen da berechnen?

Kempf: Also dies betragsmäßig zu spezifizieren, ist relativ schwierig aus einem ganz einfachen Grund: Der größte Aufwand entsteht durch Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Musste ich nämlich bisher nur Fallweise einem Arbeitnehmer eine derartige Bescheinigung ausstellen, dann konnte ich mich als Arbeitgeber ja damit retten, dass ich da einen Mitarbeiter hatte, der wusste, wie das geht und der kam eben dann fallweise … zum Einsatz. Heute muss ich alle Mitarbeiter, die mit Lohn- und Gehaltsabrechnungen befasst sind derart schulen, dass sie in den Stammdaten der abzurechnenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dies auch jeden Monat abrechnen können, die Einträge vornehmen können. Und auch auf Seiten der Arbeitgeber, die parallel wie zu uns, bis 2012 im Prinzip da doppelt laufen.

Kloiber: Gibt es denn für diesen Aufwand auch irgendeine Form von Entlastung oder Vorteil, die die Arbeitgeber in Zukunft dann sehen können?

Kempf: Der Vorteil wird eintreten ab 2012. Dann ist nämlich der Datenpool quasi gefüllt. Und dann muss ich einem Arbeitnehmer, der irgendwelche Anträge auf Lohnersatzleistungen stellt, Arbeitslosengeld, Wohngeld, Elterngeld etc., dem muss ich dann keine Bescheinigung mehr ausstellen, sondern dieser Arbeitnehmer geht mit seiner Identifikationskarte dann zum Leistungsgeber, identifiziert sich dort und dieser Leistungsgeber darf dann die für ihn notwendigen Daten zum Berechnen dieser Lohnersatzleistungen abrufen. Der Arbeitgeber hat dann praktisch seine Meldepflicht längst schon sukzessive erfüllt.

Kloiber: Herr Professor Kempf, wir haben ja jetzt auch schon über die sogenannte Signaturkarte gesprochen, die ja notwendig ist, um einem Amt, zum Beispiel an der Wohngeldstelle, diesem Amt es zu erlauben, meine Daten abzurufen. Nun ist ja eine Signaturkarte etwas, was – ehrlicherweise gesagt – kaum ein Bürger überhaupt kennt noch jemals besessen hat. Wenn das in zwei Jahren so passieren soll, wie Sie es beschrieben haben, dann müssen ja die Bürger jetzt irgendwie mit diesen Signaturkarten ausgestattet werden. Ist der Bürger eigentlich auf dieses Verfahren Elena genügend vorbereitet?

Kempf: Also ich habe ein kleinwenig Bedenken, dass der Bürger genügend vorbereitet ist. Gerade das Thema: ‘Mit welcher Karte kann ich mich denn dann als Arbeitnehmer identifizieren und authentifizieren, um die notwendigen Daten freizuschalten?’ ist natürlich jetzt noch offen. Aus meiner persönlichen Sicht bräuchte es dazu keinerlei Signaturfunktion auf der Karte. Es würde eine sichere Authentifizierungsfunktion reichen. Und damit wäre aus meiner Sicht der elektronische Personalausweis – er heißt ja jetzt neuer Personalausweis – das richtige Identifikationsmedium. Den gibt es aber auch erst ab November dieses Jahres, also erst ab November dieses Jahres kann man ihn beantragen. Und dann wird ihn vermutlich auch nicht gleich jeder Bürger, für den es infrage kommen könnte, im ersten Jahr beantragen. Also da sind noch ein paar Fragen offen. Informieren müssen wir noch deutlich besser.


Kloiber: So ein Personalausweis hat ja eine Lebensdauer von zehn Jahren. Könnte es dann sein, dass der Zeitraum, in dem die Arbeitgeber dann doch noch länger beide Systeme, also das althergebrachte und das neue System, vorhalten müssen, noch länger sein könnte als zwei Jahre?

Kempf: Das glaube ich eigentlich nicht. Aber es ist natürlich damit zu rechnen, dass wenn dann ein Antragsteller bei seiner Behörde aufschlägt, und das Trägermedium, nennen wir als Beispiel den neuen Personalausweis, nicht hat, nicht darüber verfügt, dass man sich dann überlegen muss: Jetzt hat man zwei Möglichkeiten: Entweder schickt man den wieder weg, einen neuen Personalausweis beantragen mit den entsprechenden Antragsfristen oder man schickt ihm zum Arbeitgeber, der dann doch eine händische Bescheinigung erstellt. Da will ich mich jetzt nicht in Mutmaßungen versteigen. Aber eine der zwei Möglichkeiten wird es dann sein und es bleibt der Fantasie des Betrachters überlassen, welche er denn für wahrscheinlicher hält.

Kloiber: Glauben Sie, dass die Bevölkerung diesem System Elena nicht doch mit sehr großen Ängsten, beziehungsweise Vorbehalten entgegenstehen wird?

Kempf: Also ich glaube sehr wohl, dass es das Vorbehalte gibt, weil es natürlich unter dem Grundsatz der Datensparsamkeit sehr wohl einer intensiven Diskussion bedarf. Ob es denn wirklich so richtig ist, alle im eintretenden Fall notwendigen Daten von allen Arbeitnehmern regelmäßig zu speichern, um den Eventualfall dann elektronisch abbilden zu können. Mann muss natürlich schon sehen, das ist schlicht und ergreifend ein Stück Vorratsdatenspeicherung. Mit all den Diskussionen, die man zum Thema Vorratsdatenspeicherung führen kann.

Quelle: dradio

“Da gibt es noch viele offene Fragen”
Die Gefahren des elektronischen Entgeltnachweises
Wissenschaftsjournalist Peter Welchering im Gespräch mit Manfred Kloiber

Seit dem 1. Januar müssen Arbeitgeber in Deutschland die Beschäftigungsdaten ihrer Arbeitnehmer monatlich an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherer in Würzburg melden. Die Datenschutzbeauftragen von Bund und Ländern haben deshalb große Bedenken.

Manfred Kloiber: In der Politik wird über die Elena-Daten heftig gestritten. Welche Datensätze sind denn am meisten unter Beschuss, Peter Welchering?

Peter Welchering: Da gibt es sehr viele Beschussziele, denn der Datenkatalog, den die Arbeitnehmer seit dem Neujahrstag an das Elena-Zentralregister zustimmen müssen, also dass der übermittelt wird von den Arbeitgebern, der umfasst immerhin 57 Seiten und die Kritik Nummer eins, sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern, lautet deshalb: hier werden viel zu viele Daten erhoben, die eigentlich mit dem ursprünglichen Zweck der Jobcard und dann auch von Elena gar nichts mehr zu tun haben. Und der ursprüngliche Zweck von Elena bestand ja darin, Bescheinigungen für Anträge auf Lohnersatzleistungen eben nicht im jeden Einzelfall beim Arbeitgeber beantragen zu müssen. Kritikpunkt Nummer zwei lautet dann, dass Daten von Arbeitnehmern erfasst werden, die gar keinen Anspruch auf diese Lohnersatzleistungen haben, wie zum Beispiel Richter und Soldaten. Und Kritikpunkt Nummer drei bezieht sich dann auf einzelne Punkte des Datenkatalogs, beispielsweise die Angabe über die Teilnahme an Streiks im Bereich Fehlzeiten oder beispielsweise auf Abmahnungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer erteilt hat. Sogar eine Gewerkschaftszugehörigkeit eines Arbeitnehmers lässt sich über Elena ermitteln, nämlich über das gezahlte Streikgeld

Kloiber: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will ja einen neuen Datenkatalog vorlegen. Da soll dann auf die Erhebung von Daten, zum Beispiel zur Streikteilnahme, verzichtet werden. Wie stark wird denn Elena bei der Datenerhebung abspecken müssen?

Welchering: Sehr stark vermutlich, denn man muss eines sehen: Mit Elena wird Vorratsdatenspeicherung von 40 Millionen Arbeitnehmern betrieben. Und da reicht es einfach nicht aus, die eine oder andere Frage aus dem bisher 57 Seiten starken Datenkatalog dann eben einfach rauszunehmen und zu streichen. Nein, auch wenn dieser Datenkatalog, nehmen wir mal an nur noch 25 oder weniger Seiten umfassen sollte, bleiben zwei weitere Fragen und damit Kritikpunkte, die heftig diskutiert werden. Frage Nummer eins: Warum sollen Arbeitnehmerdaten von Betroffenen gespeichert werden, obwohl sie die Sozialleistungen, die zum Anwendungsbereich des Elena-Verfahrens zählen, überhaupt nicht in Anspruch nehmen werden? Und Frage Nummer zwei: Wer über die Elena-Daten verfügt, der kann auf sensibelste Daten von mehr als 40 Millionen Bundesbürgern zugreifen. Und hier wächst einfach die Furcht, dass die Elena-Datenbanken nicht ausreichend geschützt sind.

Kloiber: Wenn aus Elena-Datenbanken Arbeitnehmerdaten an eine Behörde übermittelt werden, dann muss der Betroffene sie ja jedes Mal freigeben. Reicht dieser Schutz nicht aus?

Welchering: Das wird eben diskutiert. Und da ist noch nicht klar, wie dieses Freigabeverfahren genau funktionieren soll. Wird die dafür erforderliche digitale Signatur beispielsweise mit dem elektronischen Personalausweis gekoppelt sein? Das steht noch nicht fest. Oder wird sie mit der Gesundheitskarte verbunden sein? Da gibt es noch viele offene Fragen. Im Augenblick spricht allerdings einiges dafür, dass die digitale Signatur für die Freigabe einzelner Datensätze aus der Elena-Datenbank dann doch mit dem elektronischen Personalausweis gekoppelt sein wird. Und genau da regt sich auch gleich der Widerstand, weil nämlich der elektronische Personalausweis neben der digitalen Signatur, die übrigens der Ausweisinhaber noch extra bezahlen muss, eben auch noch über einen elektronischen Identitätsnachweis und über eine Identitätsfeststellung für den hoheitlichen Bereich verfügt, also gleich drei Identitäten auf einer Karte. Und gerade die hoheitliche Funktion des elektronischen Personalausweises macht ja noch Kopfzerbrechen. Denn der Zugriff von Behördenmitarbeitern auf die persönlichen Daten, die auf dem Personalausweis-Funkchip gespeichert sind, das erfolgt über einen Zugriffscode. Und diesen Zugriffscode soll ein Lesegerät aus den in der maschinenlesbaren Zone aufgedruckten Daten generieren. Beim heutigen Personalausweis etwa sind das ja die beiden unteren Zahlen, beim neuen Personalausweis sehen die bisherigen Layout-Entwürfe so eine Zone oben rechts auf der Smartcard vor. Und die auf den Lesegeräten der Behörden aufgespielte Software kann mit diesem Zugriffscode dann auf alle Daten des Funkchips zugreifen und sie auslesen. Und deshalb ist in den vergangenen Jahren die Bundesregierung von kritischen Sicherheitsexperten mehrfach gefragt worden: Wie wollt ihr den sicherstellen, dass solche Lesegeräte mit ihrer Software nur von Behörden angewendet werden und – da kommen wir dann zu Elena – nicht von Kriminellen, die damit digitale Identitäten stehlen wollen? Um beispielsweise dann mit diesen Identitätsdaten Daten aus der Elena-Datenbank freizugeben oder abzurufen. Und dann ergibt sich auch gleich ein zweites Problem. Und das zweite Problem ist die Schlüsselverwaltung der verschlüsselt gespeicherten Elena-Daten. Wenn hier jemand nämlich eine Art Generalschlüssel hat, und wenn es den geben wird, dann hat derjenige, der über diesen Schlüssel verfügt, eben Zugriff auf sensibelste Arbeitnehmerdaten von 40 Millionen Beschäftigten.

Kloiber: Peter Welchering über Datenschutzbedenken bei Elena. Vielen Dank.

Quelle: dradio

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