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Von der Leyen offenbart: Kinderpornographie nur ein Vorwand zur generellen Inhaltskontrolle im Internet

von-der-leyen-bild-kleinArbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur

Von der Leyen offenbart: Kinderpornographie nur ein Vorwand zur
generellen Inhaltskontrolle im Internet

Zu den Äußerungen von Familienministerin Ursula von der Leyen in der
Online-Ausgabe des Hamburger Abendblatts [1] über weiterführende
Internet-Kontrollen erklärt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und
Zensur:

“Trotz eines halbherzigen Dementis [2] zeigen die aktuellen Erklärungen
von der Leyens, dass die Befürchtungen von Bürgerrechtlern mehr als
begründet sind. Entgegen allen anders lautenden Beteuerungen geht es der
Ministerin offenbar nicht primär um die Bekämpfung von
Kinderpornographie, sondern um die Etablierung einer umfangreichen
Infrastruktur zur Internet-Kontrolle. Aus der Netzgemeinschaft und von
den Internet-Zugangsanbietern kamen schon sehr früh Vorschläge, wie man
effektiv gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen kann. Auch der
praktische Beweis, dass die Vorschläge funktionieren, wurde längst
erbracht [3]. Jetzt zeigt sich, warum diese ignoriert wurden:
Kinderpornographie ist nur ein Vorwand, um den Boden für eine generelle
Inhaltskontrolle im Internet zu bereiten.

Dabei schreckt Frau von der Leyen auch nicht vor Falschbehauptungen
zurück. Die bekannt gewordenen Sperrlisten aus den skandinavischen
Ländern zeigen: Anders als von der Ministerin behauptet, stehen die
Server, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreiten,
nicht in obskuren Bananenrepubliken [4]. Sie stehen unbehelligt in den
USA und Westeuropa einschließlich Deutschlands [5] – das ist der
eigentliche Skandal!

Das Internet war und ist nicht der angebliche ‘rechtsfreie Chaosraum’.
Man muss sich nicht ins Internet begeben, um hemmungslos ‘mobben,
beleidigen und betrügen’ zu können. Im Gegenteil! Es wäre sogar dumm,
so etwas ausgerechnet im Internet zu tun, denn die Aufklärungsquote von
Straftaten im Internet war nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007
über 50% höher als bei Straftaten ohne Internetbezug [6].

Erst kürzlich hat der frühere Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Sperr-Gesetzes geäußert
[7,8]. Wie zahlreiche andere Kritiker hält er den Beschluss nur für
sehr begrenzt wirksam und spricht von ’symbolischer Gesetzgebung’.[9]

Frau von der Leyen scheint das Internet als neues Feindbild ausgemacht zu
haben und ignoriert in ihrem Vorgehen alle Argumente der Fachleute. Mit
ihren jüngsten Äußerungen weitet sie die Kampfzone deutlich aus: es
geht nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete
Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen
und Benimmregeln. Dafür definiert sie kurzerhand die im Grundgesetz
verankerte Menschenwürde um: vom Abwehrrecht gegen den Staat in eine
Pflicht zum staatlichen Eingreifen [10].

Wir fordern daher die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf:
Reduzieren Sie die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts und
erweisen Sie unserem Grundgesetz wieder mehr Achtung.”

[1]

http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-In

ternet-wird-verschaerft.html [2]

http://www.welt.de/politik/article4242399/Von-der-Leyen-stellt-klar-keine

-weiteren-Sperren.html [3]

http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html

[4] http://blog.odem.org/2009/07/schurkenstaat-indien.html
[5] http://blog.odem.org/presse/FITUG-Pressemeldung-Internet-Sperren.pdf
[6] 82,9% gegenüber 55,0% Aufklärungsquote. Zahlen aus: PKS 2007,
Herausgeber: Bundesministerium des Innern; http://www.bka.de/pks/pks2007/
[7] http://www.presseportal.de/pm/7840/1449438/zdf
[8] http://aspekte.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,7611174,00.html
[9]

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Interview_mit_Wolfgang_Hoffmann-Ri

em/500/809494?inPopup=true [10]

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/02/die-meinungsfreiheit-

als-sondermull/

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