Grundgesetzlesung am 23. Mai 2009 bundesweit

Berlin. Zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes haben Mitglieder von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und andere Organisationen aufgerufen mit einer Grundgesetzlesung bundesweit an die Grundrechte zu erinnern.
In Flyern wird wie folgt aufgerufen:
Das, was einst die größte Errungenschaft der jungen Republik war, ist heute immer wieder in Gefahr: Unser Grundgesetz.
Angesichts sich häufender Eingriffe in unsere Grundrechte im Namen der Sicherheit und des Kinderschutzes, fordern wir einen deutlich verantwortungsvolleren Umgang mit Recht und Freiheit. Deshalb lesen wir aus dem Grundgesetz. Laut und öffentlich.
Der Arbeitskreis sieht durch die geplante Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte verletzt. So zum Beispiel das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung, welches sich aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetz zur Menschenwürde und des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ableitet.
Infos: http://mogis.wikia.com/wiki/Grundgesetzlesen
Hier ein erstes Video von heute Mittag!
quelle: AK-Vorrat
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