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Arbeitskreis rät zu Anonymisierungsdiensten und verschenkt Zugangsdaten

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
22.01.2009:

Arbeitskreis rät zu Anonymisierungsdiensten und verschenkt Zugangsdaten

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung empfiehlt Internetnutzern die Verwendung von Anonymisierungsdiensten

Zugänge im Wert von über 3.000 € zu verschenken

Wegen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist spätestens seit
dem 01.01.2009 nachvollziehbar, wer mit wem per E-Mail in Verbindung
gestanden oder das Internet genutzt hat. Um eine Aufdeckung der
eigenen Internetnutzung zu verhindern, empfiehlt der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung allen Internetnutzern, Anonymisierungsdienste
zu verwenden. Nur über Anonymisierungsdienste kann man das Internet
noch ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen. Wichtig ist dies
beispielsweise, wenn man sich über psychische Krankheiten im Internet
informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen
anonym an die Presse weiter geben will.

Um Internetnutzer zum Einsatz von Anonymisierungsdiensten zu
ermuntern, hat der Arbeitskreis auf seiner Homepage
www.vorratsdatenspeicherung.de einen Vergleichstest von 17
internationalen Anonymisierungsdiensten veröffentlicht. Im Rahmen
einer Sonderaktion verschenkt der Arbeitskreis dort außerdem 64
Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungsdiensten im Wert von über
3.000 €.

Der Einsatz von Anonymisierungsdiensten ist in Deutschland legal.
“Ob kostenlos oder im Monatsabo, ob in Deutschland oder im Ausland,
ob besonders sicher oder besonders schnell – für jeden gibt es einen
Anonymisierungsdienst, der seinen Bedürfnissen gerecht wird”, meint
Uwe Schulze vom Arbeitskreis.

“Die strengen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur
Vorratsdatenspeicherung gelten nicht für die Identifizierung von
Internetnutzern”, erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. “Allein die Deutsche Telekom AG
identifiziert auf Anfrage der Polizei täglich mehr als 500
Internetnutzer – meistens wegen des Verdachts von Betrug, Beleidigung
oder Urheberrechtsverletzung.[1] Bis das Bundesverfassungsgericht
über unsere Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung entschieden
hat, sollte jeder einen Anonymisierungsdienst nutzen, um sich vor
falschem Verdacht und Bekanntwerden seiner Internetnutzung oder
E-Mail-Kontakte zu schützen.”

Fußnote:
1. http://www.daten-speicherung.de/index.php/das-hat-die-deutsche-telekom-zu-verbergen-illegale-staatsauskuenfte/

Diese Pressemitteilung, der Vergleichstest und die Sonderaktion im
Internet:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/290/79/

Über uns:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein
bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und
Internet-Nutzern in über 50 Ortsgruppen, die sich für den Schutz unserer
Freiheitsrechte in Zeiten ausufernder Überwachung einsetzen. Der
Arbeitskreis hat die mit über 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert.

http://www.vorratsdatenspeicherung.de

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