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Verfassungsbeschwerden zur Vorratsdatenspeicherung

By fmat • Jan 30th, 2008 • Category: Allgemein

Der beim Bundesverfassungsgericht zuständige “6er-Ausschuß” hat heute die Zuständigkeit der Verfassungsbeschwerden geklärt. Die Zuständigkeit für die Verfassungsbeschwerden von Dr. Dr. hc. Burkhard Hirsch (u.a.) und Rechtsanwalt Meinhard Starostik sind dem Ersten Senat zugewiesen worden.

Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertritt ca 30.000 Mandanten bei der Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung, die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert wurde.

(BVerfG Meldung)

Dem Zweiten Senat ist das Beschwerdeverfahren mit dem Schwerpunkt der  strafverfahrensrechtliche Vorschriften zugewiesen worden.

Die erhobene Vefassungsbeschwerde ist hier zu finden: Click.

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